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AGBs / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Februar 2015

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der FASOLA AG und ihren Kunden. Sind keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen Kunde und der FASOLA AG getroffen worden sind, sind sie vollumfänglich gültig.

1.2 Die Aushangzeiten sind in Monaten unterteilt.

1.3 Langfristige Verträge haben eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten.

2. Vertragsparteien

2.1 Als Kunden gelten juristische und natürliche Personen. Der Kunde gilt auch dann als Vertragspartner, wenn er durch Agentur vertreten wird.

2.2 Rechte aus dem zwischen Kunde und der FASOLA AG geschlossenen Vertrag dürfen vom Kunden nicht an einen Dritten übertragen werden. Dazu zählen insbesondere die Untervermietung sowie Weitergabe von Werbeflächen.

2.3 Die FASOLA AG erbringt ihre Leistungen selbst oder beauftragt einen Dritten.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Die FASOLA AG stellt dem Kunden die sich in ihrem Besitz befindenden Werbeflächen zur Verfügung.

3.2 Die zum Aushang benötigten Werbemittel werden von der FASOLA AG bzw. einem Partnerunternehmen erstellt. Die Kosten für die Erstellung sind im Pauschalpreis inbegriffen. Sollten jedoch bei der Erstellung aufgrund von Fehlern von Seiten des Kunden (Flasche Datenanlieferung, falsches Datenformat, nicht druckbare Sujets) Mehrkosten entstehen, werden diese mit einer administrativen Aufwandentschädigung von 20 Prozent dem Kunden in Rechnung gestellt.

3.3 Platziert werden die Werbemittel gemäss den Vertragsbedingungen.

4. Vertragsabschluss

4.1 Langfristige Verträge bedürfen zur Bestätigung der Unterschrift beider Vertragspartner.

4.2 Monatsverträge gelten ab dem Zeitpunkt, zu dem die FASOLA AG die Bestellung schriftlich bestätigt.

4.3 Der Kunde hat der FASOLA AG seine Handlungsbevollmächtigung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nachzuweisen.

5. Preise / Zusatzkosten

5.1 Sämtliche Preise richten sich nach den Tarifen der gültigen Preislisten und Verkaufsdokumentationen der FASOLA AG zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

5.2 Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. 5.3 Anpassungen der Preise sind vorbehalten.

5.4 Folgende Zusatzkosten werden direkt an den Kunden weitergeben: Kantonale Gebühren, Versand- und Transportkosten, Zollgebühren für Werbemittel aus dem Ausland, Kosten für Mehraufwände bei der Sujeterstellung (Spezialfarben, Lackierungen etc.), zusätzliche Sujetwechsel sowie Mehrkosten, die auf der verspäteten Daten-Anlieferung des Kunden basieren.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Vertragsunterzeichnung. 30 Prozent der Summe wird sofort fällig. Erst nach Eingang der Zahlung wird mit der Produktion des Sujets begonnen. Die restlichen 70 Prozent müssen innert 20 Arbeitstagen nach der Platzierung der Werbemittel getilgt werden. Finden die Zahlungen nicht statt, ist die FASOLA AG von Ihrer Leistungspflicht befreit.

6.2. Die FASOLA AG ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden oder einer nicht geleisteten Vorauszahlung die Zusammenarbeit ohne vorgängige Mitteilung zu beenden und die Werbemittel zu entfernen.

6.3 Findet ein aus berechtigten Gründen getätigter Vertragsrücktritt von Seite der FASOLA AG Statt, schuldet der Kunde der FASOLA AG sowohl Aushangpreis und Gebühren für die vertragliche Dauer. Ebenso wird er für eventuelle Schadensersatzanforderungen haftbar gemacht.

7. Werbemittel / Inhalt

7.1 Für den Inhalt und die Gestaltung der Werbemittel ist allein und vollumfänglich der Kunde verantwortlich.

7.2 Es ist Aufgabe des Kunden, Sicherheit dafür herzustellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen von Bund, Kantonen und Gemeinden eingehalten werden. Die FASOLA AG behält sich vor, Aushänge, die diese Bestimmungen nicht einhalten, abzulehnen oder umgehend auf Kosten des Kunden zu entfernen. Die Gebühren und der Aushangpreis bleiben für die vertragliche Dauer geschuldet.

7.3 Wird die FASOLA AG wegen Inhalt und Gestaltung eines Werbemittels von einem Dritten haftbar gemacht oder wird der Ausgang durch die Behörden ganz oder teilweise untersagt, hat der Kunde alle damit einhergehenden Aufwände, Einschränkungen und eventuell ausgesprochener Rechtsmittels zu übernehmen.

8. Politische Werbemittel

8.1 Politische Werbemittel unterliegen behördlichen Vorschriften, die es zwingend einzuhalten gilt. Der Kunde ist zudem zur Anzeige verpflichtet, wenn ein Werbemittel ein politisches Sujet enthält. Die Anzeige muss im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung in schriftlicher Form erfolgen.

8.2 Politischen Werbemittel umfassen alle Sujets, die für eine politische Gruppierung, eine Partei, ein Aktionskomitee, eine Arbeitsgruppe oder eine Einzelperson im Vorfeld einer Wahl oder Abstimmung auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene werben. Sie haben beinhalten einen klar ersichtlichen Hinweis auf die zur Wahl stehende Partei, eine/n Kandidatin/en oder eine Liste oder auf eine konkrete Abstimmungsvorlage.

9. Werbemittel / Erstellung

9.1 Die Erstellung der eigentlichen Werbemittel übernimmt ein Partnerunternehmen der FASOLA AG. Dies beinhaltet den Druck der Sujets auf die entsprechenden Materialien. Für Kosten der Gestaltung und Anfertigungen eines Layouts kommt vollumfänglich der Kunde auf.

9.2. Die Anlieferung der Daten haben wie im Vertrag geregelt zu erfolgen. Bei minderer Qualität der Daten, einer zu späteren Anlieferung oder dem Versand von falschen Daten haftet der Kunde selbst und trägt auch die entsprechenden Kosten.

9.3 Die auf qualitativ hochwertige Platten gedruckten Werbemittel verbleiben im Besitz der FASOLA AG. Sie können aber für einen einmaligen Preis von CHF 250 exkl. MwSt. erworben werden. Auch eine Lagerung für einen erneuten Ausgang zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich. Die Kosten dafür sind ebenfalls im Vertrag aufgeführt.

9.4 Format und Qualität der Werbemittel müssen die Anforderungen der FASOLA AG erfüllen. Die Grundlage dafür liefern der Vertrag zwischen beiden Parteien sowie diese AGBs.

10. Haftung & Gewährleistung für Werbemittel

10.1 Die FASOLA AG verpflichtet sich, alle im Vertrag definierten Leistungen sorgfältig, zeitgemäss und im Sinne des Kunden zur erfüllen. Gewährleistungsansprüche, die über die im Vertrag und diesen AGBs festgehaltenen Punkten bestehen nicht.

10.2 Die FASOLA AG haftet nicht bei Verlust, Diebstahl, Beschädigungen, Vandalismus sowie Verschmutzung der Werbemittel, wenn diese durch einen Dritten ausgeübt oder durch höhere Gewalt verschuldet wurden.

10.3 Beschädigte und gestohlene Werbemittel werden innerhalb einer angemessen Frist auf Kosten des Kunden ersetzt.

11. Rücktritt vom Vertrag

11.1 Jeder Kunde ist berechtigt, voll oder in Teilen vom Vertrag zurücktreten. Er muss die FASOLA AG mittels eingeschriebenen Briefes über den Rücktritt informieren, wobei das Eingangsdatum der Information bei der FASOLA AG für die zu zahlenden Rücktrittskosten ausschlaggebend ist.

11.2 Die Kosten für einen Rücktritt sind wie folgt:

  • bis zu 10 Wochen vor Aushangstart: 10 Prozent
  • 8 bis 10 Wochen vor Aushangstart: 20 Prozent
  • 5 bis 8 Wochen vor Aushangstart: 30 Prozent
  • 4 bis 5 Wochen vor Aushangstart: 40 Prozent
  • weniger als 4 Wochen vor Aushangstart: 100 Prozent

12. Vertraulichkeit / Datenschutz

12.1 Die FASOLA AG garantiert dem Kunden in Bezug auf die ihr zur Verfügung gestellten Daten und Informationen Vertraulichkeit. Sie werden ausschliesslich zum Zweck des Abschlusses und der Abwicklung des Vertrages genutzt.

13. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

13.1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der FASOLA AG unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Cadempino. Die FASOLA AG kann den Kunden aber auch an jedem anderen Gerichtsstand belangen.

14. Schlussbestimmung

14.1 Die FASOLA AG behält sich vor, diese AGBs jederzeit zu ändern.

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Über uns

Die inhabergeführte Fasola AG mit Sitz im Kanton Tessin vertreibt Premium-Werbeflächen auf Privatgrundstücken. Hochwertige Materialien sorgen dabei für eine Präsentation ohne Klebefugen und 100-prozentige Qualität bei Wind und Wetter.

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